Eincremen reicht nicht

Ob Strandspaziergang an der Ostsee, Segeltörn im Mittelmeer oder Schnorcheln in Ägypten: Sonne und Meer gehören für viele Menschen zu einem perfekten Urlaub einfach dazu. Doch gerade am Wasser sind einige besondere Sonnenschutzregeln zu beachten, um Lichtschäden an der Haut vorzubeugen.

Wenn eine leichte Brise weht oder ein Bad im Meer angenehm erfrischt, lässt es sich in der Sonne scheinbar sehr gut aushalten. „Doch am und auf dem Wasser ist die UV-Strahlung besonders intensiv“, warnt Prof. Uwe Reinhold vom Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD). Wasser und heller Sand reflektieren das Sonnenlicht und erhöhen dadurch die UV-Belastung erheblich. Auch wenn die Hitze vielleicht nicht spürbar ist, steigt damit das Sonnenbrandrisiko deutlich.

Beim Baden wird zudem oft vergessen, dass ein Teil der Sonnenstrahlen durch die Wasseroberfläche dringt. In 50 cm Tiefe sind noch 60 Prozent der UV-Strahlung messbar. „Nicht selten ziehen sich Schnorchler schwere Verbrennungen zu, weil sie die UV-Belastung unterschätzen“, berichtet der Bonner Hautarzt, der in seiner Freizeit als Tauchlehrer tätig ist. Selbst wenn es nicht bis zum Sonnenbrand kommt, schädigt eine übermäßige UV-Belastung die Haut nachhaltig und kann zu Spätfolgen bis hin zu Hautkrebs führen. Am Strand und beim Wassersport sei daher ein guter Lichtschutz besonders wichtig, der die hohe Intensität der UV-Strahlung berücksichtigt, betont Reinhold. Der im Netzwerk niedergelassener Hautkrebsexperten onkoderm e.V. engagierte Dermatologe empfiehlt, mehrere Lichtschutzstrategien zu kombinieren (weitere Infos unter http://www.uvschutz.info): Vorrangig sei ein vernünftiger Umgang mit der Sonne. Reinhold rät, sich nicht so lange in der Sonne aufzuhalten, bis sich die Haut rötet, sondern vorher den Schatten aufzusuchen – und: „vor allem die Mittagssonne meiden‘“. Dabei ist zu beachten, dass die UV-Strahlung nicht überall um 12.00Uhr am stärksten ist. In Westeuropa beispielsweise steht die Sonne erst ab 14 Uhr am höchsten und die UV-Strahlung ist dann am intensivsten.

Textilen Schutzmaßnahmen wie Sonnenschirm und Kleidung kommt ebenfalls eine wesentliche Bedeutung zu. Beim Strandspaziergang oder Sport am Wasser empfiehlt es sich, T-Shirt und Kopfbedeckung zu tragen, die auch Gesicht und Nacken abschirmt. Das gilt vor allem für Kinder, die am Wasser planschen und spielen. Helle, luftige Kleidung schützt weniger gut als dunkle, dicht gewebte.
Im nassen Zustand ist der UV-Schutz noch geringer.

Wie gut ein textiles Material vor schädlicher UV-Strahlung schützt, lässt sich aber nach dem Augenschein allein nur schwer beurteilen. Sicherheit geben spezielle UV-Schutztextilien, die unter realen Gebrauchsbedingungen auch im nassen Zustand getestet und nach UV-Standard 801 zertifiziert sind. Die Produkte sind – ähnlich wie Sonnencreme – durch einen UPF (UV Protection Factor) gekennzeichnet, der ihre Schutzwirkung ausweist.

Für Hautareale, die durch Textilien nicht ausreichend geschützt sind, sollte
Sonnencreme verwendet werden, deren Lichtschutzfaktor bei einem Aufenthalt am Wasser besonders hoch sein sollte. Dabei Ohren, Nacken, und - wenn sich die Haarpracht lichtet – auch die Kopfhaut nicht vergessen.

Häufig wird Sonnenschutzmittel allerdings viel zu sparsam aufgetragen,weiß der Hautarzt. Der angegebene Lichtschutzfaktor (LSF) bezieht sich jedoch auf eine Anwendung von 2 mg Creme pro Quadratzentimeter Haut - das sind bei einem Erwachsenen 40 g für den ganzen Körper. Wird nur die halbe Menge verwendet, reduziert sich beispielsweise ein LSF von 30 aber nicht auf LSF 15, sondern auf deutlich weniger. Deshalb Sonnenschutzmittel in reichlicher Menge auftragen, empfiehlt Professor Reinhold.

Wer sich gerne im kühlen Nass aufhält und Wassersport betreibt, sollte sogenannte „wasserfeste“ Sonnenschutzmittel bevorzugen. Diese Bezeichnung sollte jedoch nicht dazu verleiten, sich in falscher Sicherheit zu wiegen: Beim Baden oder durch Schwitzen „verwässert“ auch die Schutzwirkung solcher Produkte. Deshalb nach dem Baden und Abtrocknen wieder eincremen, empfiehlt Professor Reinhold. Erneutes Eincremen verlängert die Schutzzeit allerdings nicht, sondern erhält sie nur.

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